Ambulante Hilfen zur Erziehug
Erziehungsbeistand
BetreuungshelferIn
Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer genannt, ist eine zu den Eltern ergänzende Hilfe als Bezugsperson für das Kinder, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen. Diese Hilfe richtet sich direkt an den jungen Menschen, jedoch ist die Einbeziehung der Eltern oder anderer Personenberechtigter vor allem bei jüngeren Menschen unerlässlich. Diese Hilfe hat das Ziel dem jungen Menschen die Erfahrung von Anerkennung und Wertschätzung naher zu bringen, seine Stärken herauszubilden und ihn ermutigen die persönliche Entwicklung in den Blick zu nehmen und diese zu fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§31 SGB VIII) steht die gesamte Familie im Mit-telpunkt der Hilfe. Dabei unterstützt eine Fachkraft die Familie über einen längeren Zeitraum bei der Erziehung, bei individuellen Schwierigkeiten mit Außenstehenden und bei alltäglichen Problemen. Sie hat die Aufgabe, die Familien bei der Lösung von Konflikten und der Bewälti-gung bestehender Probleme zu unterstützen und Problemlösungsstrategien so weit zu entwi-ckeln, dass zukünftig auftretende Probleme eigenständig gelöst werden können. Es handelt sich dabei also um eine familienunterstützende Hilfe
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Diese ambulante Hilfe, wird im Regelfall außerhalb der Familie erbracht. Sie setzt dabei in der Lebenswelt der jungen Menschen an. Es gibt die Möglichkeit in bestimmten Fällen, diese Hilfe auf eine ambulante 24 Stunden Betreuung auszuweiten. Wenn die Hilfeplanung dies vorsieht, besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Hilfe als Alternative zu Maßnahmen des Jugendstrafrechts zu gewähren. Diese ist besonders geeignet für Junge Menschen, die ausgegrenzt am Rande der Gesellschaft leben. Also sich den gängigen Instanzen wie der Familie, Schule und Ausbildungs- oder Berufswelt entzogen haben. Sowie für junge Menschen die wegen ihrem Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf der Anforderung des SGB II nicht entsprechen. Diese Hilfe hat das Ziel, die Persönlichkeit so zu stabilisieren, dass sie zur Regelung ihres Alltags sowie den gesellschaftlichen Anforderungen an die jungen Menschen zu befähigen.
Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine entwicklungsfördernde Kontinuität der Beziehung zu beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach deren Trennung wahrzunehmen. Ziel des Begleiteten Umgangs ist die Verselbstständigung der Umgangsgestaltung. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten eine einvernehmliche Regelung über den Umgang mit dem Kind treffen. Konflikte zwischen den Eltern oder Umgangsberechtigten werden reduziert. Eine gute Kommunikation und Kooperation im Interesse des Kindes wird gefördert.
Clearing
Clearing kommt zum Einsatz, wenn sich eine Familie in einer chronischen oder akuten Krisensituation befindet, die sie nicht selbst bewältigen kann. Es wird ambulant durchgeführt, wenn geklärt ist, dass keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es handelt sich um eine zeitintensive Hilfe, die lösungsorientiert an den vorhandenen Ressourcen ansetzt. Dabei wird die Familie und ihre Mitglieder in Alltagssituationen begleitet. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen die aktuelle Lebenssituation zu analysieren, individuelle Lösungen zu finden und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten.
Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit unterstützt Jugendliche, die in ihrer Entwicklung zusätzliche Begleitung brauchen. In kleinen Gruppen lernen sie, Konflikte besser zu lösen, Verantwortung zu übernehmen und ihre sozialen Fähigkeiten zu stärken. Durch gemeinsame Aktivitäten und gezielte Übungen erleben die Jugendlichen Gemeinschaft, entdecken ihre Stärken und gewinnen Selbstvertrauen – eine wichtige Grundlage für ein gelingendes Miteinander in Familie, Schule und Alltag.
