Sozialpädagogische Familienhilfe 

§ 31 SGB VIII

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§31 SGB VIII) steht die gesamte Familie im Mit-telpunkt der Hilfe. Dabei unterstützt eine Fachkraft die Familie über einen längeren Zeitraum bei der Erziehung, bei individuellen Schwierigkeiten mit Außenstehenden und bei alltäglichen Problemen. Sie hat die Aufgabe, die Familien bei der Lösung von Konflikten und der Bewälti-gung bestehender Probleme zu unterstützen und Problemlösungsstrategien so weit zu entwi-ckeln, dass zukünftig auftretende Probleme eigenständig gelöst werden können. Es handelt sich dabei also um eine familienunterstützende Hilfe

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