Erziehungsbeistand BetreuungshelferIn 

§ 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer genannt, ist eine zu den Eltern ergänzende Hilfe als Bezugsperson für das Kinder, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen. Diese Hilfe richtet sich direkt an den jungen Menschen, jedoch ist die Einbeziehung der Eltern oder anderer Personenberechtigter vor allem bei jüngeren Menschen unerlässlich. Diese Hilfe hat das Ziel dem jungen Menschen die Erfahrung von Anerkennung und Wertschätzung naher zu bringen, seine Stärken herauszubilden und ihn ermutigen die persönliche Entwicklung in den Blick zu nehmen und diese zu fördern. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.